Das Versicherungswesen in Griechenland
Eine der wichtigsten Stellen im Versicherungswesen in Griechenland ist die Idrima Kinonikon Asfalisseon (IKA), die Sozialversicherungsanstalt. Sie ist zuständig für die Bereiche Gesundheitsvorsorge, Alter, Behinderung, Krankheit, Mutterschaft und Arbeitslosigkeit. Die Versicherung ist Pflicht. Die Beiträge werden sowohl von den Arbeitgebern als auch den Arbeitnehmern eingezahlt.
Eines der Instrumente der IKA ist das Versicherungsbuch, das der Arbeitgeber aushändigt. Dieses Heft muss beim Arzt und im Krankenhaus vorgelegt werden. Welche Ärzte mit IKA zusammenarbeiten, ist bei den Außenstellen zu erfahren. Das Versicherungswesen in Griechenland unterscheidet allerdings zwischen Arbeitnehmern, Selbständigen und Landwirten. Für alle gibt es eigene Versicherungsträger.
Was die IKA für Arbeiter, ist die OGA, Organisation für landwirtschaftliche Versicherungen, für Landwirte. Wer als Selbstständiger sein Geld in Griechenland verdient, muss sich bei der Kasse der Industriellen und Händler anmelden. Sie gehört zu den Versicherungsträgern für Selbständige und kassiert einen Mindestbeitrag von rund 300 Euro im Monat. Existenzgründer können über fünf Jahre einen reduzierten Beitrag beantragen.














